Klimaaktivistin Carla Hinrichs: Muss sie für das Straßenkleben in den Knast?

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Carla Hinrichs ist Klimaaktivistin aus Leidenschaft – und muss dafür erneut rechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen,

Die sogenannte "Letzte Generation", vielen auch eher als Klimaaktivisten bekannt, spaltet die Gesellschaft. Während die einen das Engagement schätzen, löst es bei anderen Fassungslosigkeit aus. Seit Monaten gibt es immer wieder Berichte über Menschen die sich auf Straßen kleben, um Druck auf die Politik auszuüben – und die damit auch Bürger:innen, Rettungswagen, Polizei und andere daran hindern, beispielsweise zu kranken Menschen oder zur Arbeit zu gelangen.

Glücklicher Ausgang für Carla Hinrichs?

Eines der bekannten Gesichter der "Letzten Generation" ist die Bremerin und ehemalige Jura-Studentin Carla Hinrichs. Anders als Greta Thunberg, über deren Vermögen spekuliert wird, klebt sie sich auf Straßen fest. So unter anderem im April 2022 in Frankfurt. Dafür verurteilt sie nun das Frankfurter Amtsgericht zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe.

Mit diesem Ausgang könnte sich die Aktivistin glücklich schätzen, denn in erster Instanz heißt ihre Strafe noch zwei Monate unbedingtes Gefängnis und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zumindest letzteres sollte sie nicht sonderlich stören. Gegen das Ersturteil legt die Bremerin Berufung ein und gewinnt insofern, dass sich ihre Verurteilung nun in eine Bewährungsstrafe ändert.

Sie fürchtet um ihr Leben

Carla Hinrichs ist auf Twitter aktiv. Nach ihrer Verhandlung wendet sie sich an ihre Fangemeinde und an alle, die ihr Urteil mit Spannung erwarten. In einem einmütigen Video prangert sie die Rechtfertigung des Richters für das Urteil an. Dem Richter sei "egal, welche moralischen Gründe" hinter den Aktionen der "Letzten Generation" stehen. Sie beharrt mit zitternder Stimme darauf, dass man in dieser Klimakrise handeln müsse, und dass sie Angst um ihr Leben und das ihrer Liebsten hat.

Doch scheint sie das Urteil nicht derart zur Besinnung zu rufen, wie mancher es sich wohl wünschen würde. In der kleinen Rede spricht Carla Hinrichs weiter davon, sich nicht davon abhalten zu lassen, auch weiterhin "das Richtige zu tun".

Verstoß gegen Bewährungsauflagen bedeutet Gefängnis

Es dauert nur vier Tage, bis sie sich wieder auf die Straße setzt und festklebt. Damit geht die Klimaaktivistin völlig bewusst das Risiko ein, doch noch im Gefängnis zu landen. Dabei könnte es so friedlich wie bei ihrer Kollegin Luisa Neubauer ablaufen.

Ein Verstoß gegen die Bewährung kann bei einer erneuten Verurteilung dazu führen, dass die Bewährung aufgehoben wird und Hinrichs infolgedessen zwei Monate ins Gefängnis geht. Und das, obwohl sie vor Gericht bezeugt, auch vor dem Knast Angst zu haben. Wie es hinter Gittern zugeht, lässt sich auch in den Erfahrungsberichten von Boris Becker nachlesen.

Nicht das erste Urteil

In einem anderen Fall wurde Carla Hinrichs vom Amtsgericht Tiergarten als Teil einer Blockade in Berlin, die im Zusammenhang mit den Klimaprotesten steht, bereits zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Berliner Gericht verhängt im März 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro, wegen Nötigung. Damit fällt die Geldstrafe höher aus, als der Betrag, welchen die Staatsanwaltschaft mit 450 Euro fordert.

Bildung einer kriminellen Vereinigung?

Im Mai durchsucht die Polizei im Rahmen einer Razzia mehrere Wohnungen von Aktivisten und Aktivistinnen. Insgesamt sieben Mitglieder stehen im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung zu bilden oder diese zumindest zu unterstützen.

Durchsucht wird auch die Wohnung der in Berlin lebenden Klimakämpferin. Zu der Razzia kommt es, weil zahlreiche Bürger:innen das Verhalten nicht mehr dulden wollen und fleißig Strafanzeigen stellen.

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